Unsere Leistungen umfassen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft unter anderem:
Wir erstellen Ihre Steuererklärung. - Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins gilt für Sie automatisch die verlängerte Abgabefrist; d.h. Steuererklärungen können (ab dem VZ 2018) bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden. - Genug Zeit, um alle wichtigen Dokumente beizubringen und um dadurch u.U. bares Geld zu sparen.
Sie erhalten direkt nach Erstellung der Einkommensteuererklärung eine zuverlässige Berechnung des zu erwartenden Steuerergebnisses. - So haben Sie einen Abgleich zum vom Finanzamt errechneten Ergebnis im Steuerbescheid.
Sie können die genannten Leistung im gesamten Geschäftsjahr ohne Einschränkung nutzen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, sollten eventuell mehrere Einspruchs- und/oder Klageverfahren für Sie durchzuführen sein.
Wir führen die Einsprüche und Verfahren durch, bis Sie zu Ihrem Recht gekommen sind!
Checkliste zur Vorbereitung auf den Steuerberatungstermin in unserer Beratungsstelle.