Ihr Mitgliedsbeitrag an den Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck * sozial gestaffelt * immer fair *
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Mit Eintritt in die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - Sitz Gladbeck ist ein Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragsordnung sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € fällig.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds im Vorjahr, im Falle der Zusammenveranlagung auch der des Ehegatten, einschließlich
Elterngeld, Zulagen, Bruttorenten,
Versorgungsbezüge, steuerfreie Einnahmen, inklusive Zuflüsse nach DBA und ATE, Einnahmen aus Kapitalvermögen und
anderen Einkunftsarten im Rahmen der in § 4 Nr. 11 des StBerG genannten Beratungsbefugnis, sowie Lohnersatzleistungen.
Alle Mitglieder, die Grundeigentum besitzen und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, werden
nach sozialen Aspekten in die Beitragsklasse 10 eingestuft, sofern sie nicht aufgrund der Beitragsordnung in die Klassen 11 - 18 gehören.
Der Mitgliedsbeitrag ist für jedes Jahr der Mitgliedschaft, auch rückwirkend, fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €.